Die Klasse A - Krafträder:

Klasse A:
- Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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