Die Klasse AM - Kleinkrafträder :

Klasse AM:
- Zweirädrige Kleinkrafträder
(auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

- Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

BKF Weiterbildungen

Fotolia_2524358_S
Foto795
Fotolia_26537596_XS

Unterricht

Aktuelles

Berufskraftfahrer

Klasse AM

Traffic
Fahrschule Plaha GmbH Bannerlogo 2020
Fahrschule Plaha GmbH Bannertext 2013
Master 1
Master 2
Fotolia_1417201_M_klein
FZ8-N_16_10

MOTORRADKURS!

Wichtige Änderung!

Bitte Termin erfragen!

primeros-logo-mid
EH Kurs
IBS
DRK